14.01.2015, 18:30
kunstlehrer schrieb:Ob die sich mit ET37 leichter oder problematischer eintragen lassen sei mal dahingestellt, ich kann inkl. Gutachten dann ja auch zu einem anderen Unternehmen fahren als zum TÜV, das erleichtert die Sache ungemein, zumal mit 205/45 eine unproblematischere Größe aufgezogen wird.
Eins aber noch: Beim Einbau eines Gewindefahrwerks (zB dem KW V1) sollte es dann mit den 37ern ja auch keine Platzprobleme mehr geben, gell?
Greetz
Bei aktuellen KW-Gewindefahrwerken steht im Gutachten, dass bei anderen als Serienrädern, nach §21 (Einzelabnahme) eingetragen werden muss.