14.01.2015, 19:06
Frank S schrieb:Bei aktuellen KW-Gewindefahrwerken steht im Gutachten, dass bei anderen als Serienrädern, nach §21 (Einzelabnahme) eingetragen werden muss.
War das denn jemals anders?
Ich denke nicht, aber §21 ist ja einach nur eine Einzelabnahme.
Nichts wovor man Angst haben muss, wenn man nicht gerade ganz verrückte Ideen hat.