15.01.2015, 14:15
Matti schrieb:War das denn jemals anders?
Ja, bei meinem ersten KW-V1 am Mini und bei meinem zweiten KW-V1 bei meinem 1er BMW konnte man noch alle Räder, die über ein passendes Gutachten verfügen, mit dem Gewindefahrwerk nach §19 eintragen. Keine Ahnung warum die das bei den aktuellen Gutachten geändert haben.
Matti schrieb:Ich denke nicht, aber §21 ist ja einach nur eine Einzelabnahme.
Nichts wovor man Angst haben muss, wenn man nicht gerade ganz verrückte Ideen hat.
Erstens ist es teurer und zweitens kann man es nicht überall eintragen lassen.