21.01.2015, 23:10
Twin schrieb:betreffend Typisierung im eigenen Bundesland:
Auszug aus dem Bundesgesetzblatt / betreffend 28. KFG-Novelle mit Gültigkeit seit 1.8.2007
"16. Nach § 33 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:
.(1a) In begründeten Einzelfällen kann die Anzeige einer Fahrzeugänderung durch den Zulassungsbesitzer und die Durchführung des weiteren Verfahrens auch bei dem Landeshauptmann erfolgen, in dessen Wirkungsbereich sich das Fahrzeug vorübergehend befindet, wenn BGBl. I - Ausgegeben am 31. Juli 2007 - Nr. 57 5 von 14
So wars bei mir auch mit meinen Federn.
Zugelassen in Wien und RMS hat es in NÖ (St.Pölten) eintragen lassen.