23.01.2015, 10:42
iamone schrieb:@Liebi, aus einem anderen Thread kopiert, um den nicht zu spammen:
wäre ich als Fahrzeughalter da nicht im Zugzwang und müsste die Originalität beweisen, was aufgrund der fehlenden Dokumenten eine Stilllegung vor Ort - bis zur Erbringung der Nachweise - beziehungsweise möglicherweise (harmloser) eine Vorführung bei der LH oder der Prüfstelle mit sich ziehen könnte?
DAS frag ich mich schon seit der R56 GP am Markt ist - denn wenn das nirgendwo ordentlich nachvollziehbar ist könnte ja jeder sagen das Gewinde war ab Werk drin...und Julian hätte ja versucht für seinen R56 eine Freigabe des Bilstein Gewinde des R56 GP von BMW Austria zu bekommen um sich so die Typisierung zu ersparen - ohne Erfolg.

Ein MINI wird nicht gebraucht, ein MINI wird geliebt!
