30.01.2015, 22:44
Scarface0664 schrieb:Da könnte ja jeder her gehen und behaupten man habe die Gratis Zeitungen nie erhalten und deswegen könnens ma kein Jahresabo andrehen.(wenn man vergessen hat zu kündigen, was wahrscheinlich eh sehr oft vor kommen wird)
Gegenfrage:
Da könnte auch der Verlag hergehen und mit System nix verschicken und behaupten er hat verschickt. Aber, da der Unternehmer von Grund auf Böse ist (Vorsicht Ironie) sind unsere Gesetze sehr Konsumentenfreundlich. Vereinfacht gesagt: Niemand muss sich was andrehen lassen was er nicht will. Daher sind aus meiner Sicht die in der Beweispflicht. Sollten sie darauf abstellen wollen, müssten sie halt die Gratisdinger mit Zustellnachweis versenden, so einfach ist das.
Und ganz nebenbei: Da dürfte wirklich was schief gelaufen sein, denn ein Studienkollege meiner Schwester hat die Wisch auch ausgefüllt, die Hefte erhalten, sich dafür bedankt und einem Abo widersprochen und gut wars.
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