02.02.2015, 19:10
Jazzman schrieb:Das allerdings bei der Nichtfunktion zweier völlig überflüssiger Leuchteinrichtungen gleich eine rote Warnlampe angeht, die heutige Fahrer in ihrer Interpretation überfordert, zeigt wieder schön, was heute für Vollpfosten unterwegs sind...es gilt §23 Stvo : Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, dass sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist.
Fazit: Der Fahrzeugführer stellt bei seiner Betriebsprüfung fest, das Beleuchtungseinrichtungen mangelhaft sind, sucht den Fehler selbst, oder fährt mit einem Auftrag in die Werkstatt.
Die rote Lampe ist in meinen Augen Vortäuschen von sicherheitsrelevanten Mängelzuständen, die zwingend ein Fahren untersagen und einen Werkstattbesuch ohne Verzug erfordern...
Was denkt sich BMW bei so einem Schwachsinn?
Für mich ist Licht schon ein wichtigeres Kriterium für die Fahrsicherheit und zählt auch als sicherheitsrelevant. Da muss doch nichts vorgetäuscht werden.

Ist die Warnlampe nicht gelb? Welche Leuchten gehen denn bei dir nicht?
Und viel wichtiger: Was hat das mit den Wartungsintervallen zu tun?