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Scheckheftgepflegt gekauft, Ölwechsel aber fällig
#16

Liebi schrieb:Gewährleistung ist das, wozu der Hersteller gesetzlich verpflichtet ist, Garantie ist eine darüber hinausgehende, freiwillige Leistung.
Bestes Beispiel dafür ist z.B. eine 10-Jahres Garantie gegen Durchrostung. Gesetzlich nicht vorgesehen, ist eine freiwillige Leistung des Herstellers...

Genau, und die gibt es nicht von Mini.

Mini hält sich an die Gewährleistung und an die kann man auf Wunsch und gegen Geld eine Anschlußgarantie anhängen.
Aber eine direkte Garantie, wie bei anderen Herstellern, gibt es bei Mini nicht.


Es muss auch kein Händler, wie oben fälschlicherweise geschrieben, eine Garantie auf Gebrauchtwagen geben.
Sehr wohl muss er mindestens 1 Jahr Gewährleistung "bieten". Mindestens deshalb, weil die Gewährleistung nur mit enstsprechender korrekter Formulierung auf 1 Jahr verkürzt werden kann und ansonsten wie bei Neuware 2 Jahre beträgt.
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