23.02.2005, 11:03
@Schüppe: Wie geil ist das denn



Da werd ich Volker beim nächsten BFC mal kräftig aufziehen




Da werd ich Volker beim nächsten BFC mal kräftig aufziehen

-= StGB §328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht =-