23.02.2005, 11:03
@Schüppe: Wie geil ist das denn



Da werd ich Volker beim nächsten BFC mal kräftig aufziehen
Da werd ich Volker beim nächsten BFC mal kräftig aufziehen
-= StGB §328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht =-

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