09.02.2015, 13:26
lindiman schrieb:Wenn einer die Felgen klaut und die Versicherung bekommt mit dass keine Felgenschlösser verbaut waren, bezahlt sie vermutlich weder Reifen noch Beschädigungen.
Nach meiner Kenntnis interessiert es die Versicherung nicht, ob Felgenschlösser verbaut sind oder nicht. Es gibt auch keinen "Felgenschloss-Zwang" in den Versicherungs-Bedingungen. Besonders wertvolle Felgen sollten aber der Versicherung gemeldet und ggfls. zusätzlich versichert werden.

Ich spreche aus Erfahrung.
Das Auto meiner besseren Hälfte wurde vom Parkplatz weg geklaut und am nächsten Tag auf Backsteinen und innen ausgeschlachtet auf einem Feldweg wieder gefunden. Die Versicherung hat, obwohl keine Felgenschlösser vorhanden waren, den kompletten Schaden übernommen.
Gruß
Rüdiger