23.02.2005, 14:49
Also der erste und der zweite hat was und wehe ich hab diesmal wieder nix im Briefkasten - dann platzt bei denen noch der Mond! 




-= StGB §328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht =-