18.06.2015, 21:07
Den Brechreiz kann ich gut verstehen!
Gewerbliche Verkäufer haben eine Gewährleistungspflicht! Wenn er meint es muss ein neuer Motor rein dann nagel ihn drauf fest! Und die Motorhaube kann er gleich mit austauschen!
◾Beim Verbrauchsgüterkauf, also einem Verkauf von einem Gebrauchtwarenhändler an einen privaten Käufer, ist der Händler in der Gewährleistung. Tritt ein Mangel binnen sechs Monate nach der Übergabe des Gebrauchtfahrzeuges auf, so wird zulasten des Händlers vermutet, dass das Fahrzeug schon fehlerhaft war, als es übergeben wurde.
◾In dieser Zeit muss Ihnen der Gebrauchtwagenhändler, wenn er sich von seiner Haftung befreien will, belegen, dass der Fehler aufgetreten ist, nachdem Sie das Fahrzeug übernommen haben. Nach sechs Monaten sind dann Sie als Käufer in der Beweispflicht. Sie müssten muss dann auch beweisen, dass es sich nicht um einen zu Ihren Lasten gehenden Verschleißschaden handelt
Gewerbliche Verkäufer haben eine Gewährleistungspflicht! Wenn er meint es muss ein neuer Motor rein dann nagel ihn drauf fest! Und die Motorhaube kann er gleich mit austauschen!
◾Beim Verbrauchsgüterkauf, also einem Verkauf von einem Gebrauchtwarenhändler an einen privaten Käufer, ist der Händler in der Gewährleistung. Tritt ein Mangel binnen sechs Monate nach der Übergabe des Gebrauchtfahrzeuges auf, so wird zulasten des Händlers vermutet, dass das Fahrzeug schon fehlerhaft war, als es übergeben wurde.
◾In dieser Zeit muss Ihnen der Gebrauchtwagenhändler, wenn er sich von seiner Haftung befreien will, belegen, dass der Fehler aufgetreten ist, nachdem Sie das Fahrzeug übernommen haben. Nach sechs Monaten sind dann Sie als Käufer in der Beweispflicht. Sie müssten muss dann auch beweisen, dass es sich nicht um einen zu Ihren Lasten gehenden Verschleißschaden handelt