08.04.2017, 17:32
chevini schrieb:... nur mal als kleiner Hinweis:
Früher war mit solch einem Blendstreifen die Betriebserlaubnis erloschen (ich spreche aus eigener Erfahrung). Wie das heute gesetzlich geregelt ist, weiß ich nicht, deshalb informieren, ob zulässig bzw. wie groß die Fläche maximal sein darf!
... ist richtig. Das hängt davon ab, wieviel Prozent der Scheibe abgeklebt wurde und es darf nicht in das Sichtfeld hineinreichen.
Des Weitern:
"Ein maximal 10 Zentimeter breiter Tönungsfolienstreifen ist am oberen Rand der Frontscheibe zulässig, sofern eine Bauartgenehmigung vorliegt."