24.04.2015, 07:53
Ein Artikel auf Golem:
http://www.golem.de/news/urteil-dashcam-...13705.html
Besonders interessant darin:
Es gibt also noch immer kein eindeutiges Verbot zu Dashcams, und nun auch einen Fall in dem es tatsächlich als Beweismittel zugelassen wurde, da es sich um eine Straftat handelte. Es gibt keine Anzeichen im Artikel dass es einen Unterschied machte dass das Opfer die Kamera erst da angeblich eingeschaltet hat.
Folglich werd ich meine Kamera weiterlaufen lassen.
http://www.golem.de/news/urteil-dashcam-...13705.html
Besonders interessant darin:
Zitat:Auch Gerichte ließen die Aufzeichnungen nicht zu, wobei es sich dabei allerdings bisher um Verwaltungs- und Zivilgerichte handelte [...]. Beim vorliegenden Fall allerdings ging es um Nötigung im Straßenverkehr - und damit um eine Strafsache.
Das Amtsgericht Nienburg ließ Privataufnahmen einer Dashcam in einem speziellen Fall nun als Beweismittel zu. Der Zeuge hatte erst im Verlauf des Geschehens seine Dashcam eingeschaltet, um den noch nicht abgeschlossenen Vorgang der Nötigung zu dokumentieren, was auch gelang.
Es gibt also noch immer kein eindeutiges Verbot zu Dashcams, und nun auch einen Fall in dem es tatsächlich als Beweismittel zugelassen wurde, da es sich um eine Straftat handelte. Es gibt keine Anzeichen im Artikel dass es einen Unterschied machte dass das Opfer die Kamera erst da angeblich eingeschaltet hat.
Folglich werd ich meine Kamera weiterlaufen lassen.
