25.04.2015, 13:34
Interessant ... Urteil
Generell ist die Zulassung als Beweismittel immer noch strittig, wie unter 11 aa) aufgeführt.
Dann steht dort auch [...] wenn Personen aus eigener Machtvollkommenheit zielgerichtet mittels Dashcam-Aufzeichnungen Daten für staatliche Strafverfahren erheben und sich so zu selbsternannten „Hilfssheriffs“ aufschwingen. So liegt der Fall aber nicht. [...]
Was das Gericht hoffentlich nur in der Urteilsbegründung außer Acht läßt, ist der Fall, in dem sich zwei Sherrifs zusammen tuen, wobei der eine provoziert und der andere, Datenschutzgeschulte (haha) die Dashcam einschaltet, sobald das Opfer ausflippt. Ein Gericht kann in einem solchen Fall den Hilfssherrif nicht vom Zeugen unterscheiden und wiederspricht sich damit selbst. Zwar wäre das Opfer in dem Fall nicht von den Vorwürfen befreit, das Gericht müßte aber mildernde Umstände beim Strafmaß berücksichtigen und der Staatsanwalt müßte sich mit den Hiflssherriffs befassen.
Und im weiteren Verlauf insb. unter 30 wird deutlich, dass das Gericht einzig auf die "Effektivität der Strafverfolgung" abstellt und damit quasi jederman mit Dashcam zum Hilfssherriff beruft, ungeachtet der gesellschaftlichen Folgen im öffentlichen Leben.
Meiner Meinung nach hat das Gericht zu viel Arbeit und versucht einen schnellen Verstoß zur bald möglichen Einführung der deutschen Bürgerwehrapp. Diese wird zur Pflicht beim Besitz und Einsatz mobiler Kameras. Sobald eine App auf den Bilder einen Verstoß gegen Gesetze feststellt, wird das Beweismaterial dem zuständige Strafrichter automatisch per Email zugeschickt. Er prüft dann nur noch die Schwere des Vergehens und senden das passende, vorfomulierte Urteil incl. Strafmaß zu und nimmt den Staatsanwalt und die Polizeidienststelle auf cc.
Falls der Täter über eine Smartwatch mit Hormonspiegelüberwachung verfügen, kann er im Fall eines überhöhten Stresspegels mildernde Umstände gelten machen, weil diese netten kleinen Botenstoffe den Verstand und damit die Selbstkontrolle ausschalten.
Und weil irgendwann einmal jeder von uns ausflippt, erwatet uns bei aktueller Dichte an Kameras in der Öffentlichket eine Gesellschaft aus verurteilten Straftäter.
Generell ist die Zulassung als Beweismittel immer noch strittig, wie unter 11 aa) aufgeführt.
Dann steht dort auch [...] wenn Personen aus eigener Machtvollkommenheit zielgerichtet mittels Dashcam-Aufzeichnungen Daten für staatliche Strafverfahren erheben und sich so zu selbsternannten „Hilfssheriffs“ aufschwingen. So liegt der Fall aber nicht. [...]
Was das Gericht hoffentlich nur in der Urteilsbegründung außer Acht läßt, ist der Fall, in dem sich zwei Sherrifs zusammen tuen, wobei der eine provoziert und der andere, Datenschutzgeschulte (haha) die Dashcam einschaltet, sobald das Opfer ausflippt. Ein Gericht kann in einem solchen Fall den Hilfssherrif nicht vom Zeugen unterscheiden und wiederspricht sich damit selbst. Zwar wäre das Opfer in dem Fall nicht von den Vorwürfen befreit, das Gericht müßte aber mildernde Umstände beim Strafmaß berücksichtigen und der Staatsanwalt müßte sich mit den Hiflssherriffs befassen.
Und im weiteren Verlauf insb. unter 30 wird deutlich, dass das Gericht einzig auf die "Effektivität der Strafverfolgung" abstellt und damit quasi jederman mit Dashcam zum Hilfssherriff beruft, ungeachtet der gesellschaftlichen Folgen im öffentlichen Leben.
Meiner Meinung nach hat das Gericht zu viel Arbeit und versucht einen schnellen Verstoß zur bald möglichen Einführung der deutschen Bürgerwehrapp. Diese wird zur Pflicht beim Besitz und Einsatz mobiler Kameras. Sobald eine App auf den Bilder einen Verstoß gegen Gesetze feststellt, wird das Beweismaterial dem zuständige Strafrichter automatisch per Email zugeschickt. Er prüft dann nur noch die Schwere des Vergehens und senden das passende, vorfomulierte Urteil incl. Strafmaß zu und nimmt den Staatsanwalt und die Polizeidienststelle auf cc.
Falls der Täter über eine Smartwatch mit Hormonspiegelüberwachung verfügen, kann er im Fall eines überhöhten Stresspegels mildernde Umstände gelten machen, weil diese netten kleinen Botenstoffe den Verstand und damit die Selbstkontrolle ausschalten.
Und weil irgendwann einmal jeder von uns ausflippt, erwatet uns bei aktueller Dichte an Kameras in der Öffentlichket eine Gesellschaft aus verurteilten Straftäter.