02.05.2015, 22:41
driver1707 schrieb:Hi,
ich war heute morgen beim TÜV. Ich wurde sehr freundlich und kompetent beraten. Also mehr wie 10 mm sind nicht drin, da sonst das Rad zu weit herausstehen würde. Er erklärte mir wie das berechnet wird. Bei 50° darf die Lauffläche, wenn man von hinten darauf schaut nicht zu sehen sein. Das hat was mit Steinschlag zu tun. Es sei denn man würde noch zusätzlich eine kleine Kunststofflippe montieren. Nächste Woche gehe ich zu einem Händler um die Ecke, der die Scheiben vertreibt und lass mich dann da beraten was mit meinem Modell geht. Die haben Erfahrung und ich mache nichts in der rechtlichen Grauzone. Auch wenn ich dann ein paar Euro mehr bezahle.
Das "Problem" hatte ich auch, habe vorne wie hinten 30mm H&R Distanzscheiben montiert, mein TÜV-Prüfer reklamierte genau das, dass die Lauffläche amder Hinterachse im 30° Winkel, wie es im Gutachten steht, von hinten nicht genügend abgedeckt wäre. Vorderachse geht gerade noch so! Habe mir daraufhin die Meinung eines 2ten Prüfers eingeholt und ich habe meine Distanzscheiben ohne nacharbeiten eingetragen bekommen. Aussage 40mm wären ohne Nacharbeiten definitiv nicht möglich.