05.05.2015, 00:28
chevini schrieb:Du meinst die gesetzlich festgelegte Gewährleistung von 24 Monaten, die der Händler auf 12 Monate reduzieren darf!
Diese Unsitte, Auszüge der Kraftfahrzeuginnung in die AGB zu pinseln ist letztens vom BGH abgestraft worden.
Vorsicht bei Fahrzeugen, die "Im Kundenauftrag" verschleiert werden.
Haftungsfragen werden da schleimglatt an den Vorbesitzer weitergereicht...natürlich Privatperson.
Such Dir nen sympathischen Privatverkäufer, der eine transparente Historie zum Mini darlegen kann.
Carthaginem esse delendam...