25.05.2015, 00:10
Mein Auto hat mir das Frage heute selbst beantwortet.... Im 6. Gang beim Beschleunigen rutschte die Kupplung plötzlich bei 100 km/h auf 6000 U/Min durch. Ich denke mal es ist ein typischer Kupplungsschaden. Das Problem ist, dass ich das Fahrzeug gestern erst von Privat gekauft habe und schon während der Probefahrt im Kupplungspedal geruckelt hat. Ich dachte mir aber nichts schlimmes dabei.
Meint Ihr, über einen Anwalt kann man in dem Fall auf Sachmängelhaftung klagen? Ich habe den Verkäufer gleich heute über den Mangel informiert, der weiß natürlich von nichts und beruft sich auf "gekauft wie gesehen" von privat
Meint Ihr, über einen Anwalt kann man in dem Fall auf Sachmängelhaftung klagen? Ich habe den Verkäufer gleich heute über den Mangel informiert, der weiß natürlich von nichts und beruft sich auf "gekauft wie gesehen" von privat
