25.05.2015, 09:51
Wichtig auch:
1) Wurde die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen? Wenn nicht, ist der Ablauf leichter, ansonsten hast Du aber trotzdem Rechte (arglistige Täuschung).
2) Unbedingt schnellstens den Mangel dokumentieren (Zeugen, Werkstatt, Gutachten)
3) Wenn Du keinen Rechtschutz hast, erst einen Anwalt nehmen, wenn Du selbst nicht mehr weiter kommst. Das Beste ist, miteinander zu kommunizieren (aber alles Entscheidende nur schriftlich !!!) und ihm klarmachen, dass er in der Pflicht ist. Ihn genau informieren, wie Dein weiteres Vorgehen sein wird. Insgesamt dürfte die Sache einige Zeit in Anspruch nehmen, das ist immer so, aber die Geduld solltest Du aufbringen!
4) Für alle Vorgänge (auch die Beantwortung von Schreiben) schriftlich Fristen setzen. Du darfst nicht eigenmächtig handeln, ohne ihm die Chance zur eigenen Mangelbeseitigung zu geben.
1) Wurde die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen? Wenn nicht, ist der Ablauf leichter, ansonsten hast Du aber trotzdem Rechte (arglistige Täuschung).
2) Unbedingt schnellstens den Mangel dokumentieren (Zeugen, Werkstatt, Gutachten)
3) Wenn Du keinen Rechtschutz hast, erst einen Anwalt nehmen, wenn Du selbst nicht mehr weiter kommst. Das Beste ist, miteinander zu kommunizieren (aber alles Entscheidende nur schriftlich !!!) und ihm klarmachen, dass er in der Pflicht ist. Ihn genau informieren, wie Dein weiteres Vorgehen sein wird. Insgesamt dürfte die Sache einige Zeit in Anspruch nehmen, das ist immer so, aber die Geduld solltest Du aufbringen!
4) Für alle Vorgänge (auch die Beantwortung von Schreiben) schriftlich Fristen setzen. Du darfst nicht eigenmächtig handeln, ohne ihm die Chance zur eigenen Mangelbeseitigung zu geben.