25.05.2015, 12:27
Zum einen kann man die gesetzliche Gewährleistung nicht vertraglich ausschließlich. Zum anderen hat das nichts mit arglistiger Täuschung zu tun. Es gibt mehrere Urteile verschiedener Instanzen wonach Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit keine Rolle spielt. Und bitte nicht gleich reparieren lassen. Du musst dem Verkäufer Gelegenheit zur Mängelbeseitigung geben.
Das hat auch nicht mit Garantie zu tun. Die Händler wollen sich gerne immer auf die Garantie zurück ziehen. Das sollte dir absolut egal sein. Den Anspruch hast du gegen den Verkäufer. Schau einfach mal beim ADAC dazu nach. Die haben aber hinsichtlich Vorsatz und Fahrlässigkeit bei der Gestellung mit Ersatzfahrzeugen keine positive Verbaucherauffassung.
Das hat auch nicht mit Garantie zu tun. Die Händler wollen sich gerne immer auf die Garantie zurück ziehen. Das sollte dir absolut egal sein. Den Anspruch hast du gegen den Verkäufer. Schau einfach mal beim ADAC dazu nach. Die haben aber hinsichtlich Vorsatz und Fahrlässigkeit bei der Gestellung mit Ersatzfahrzeugen keine positive Verbaucherauffassung.