25.05.2015, 14:28
spg schrieb:Nur die Kupplung ist ein Verschleissteil, da ein gewisser Mangel schon bei der Probefahrt bestand und das Auto trotzdem gekauft wurde...
Ausserdem, wenn man es darauf ankommen lässt ist eine Kupplung innert Minuten verraucht, da glaube ich dass man schlechte Karten hat.
Der Kauf ist aber nur 2 Tage her.
Wenn der Mangel natürlich beim Kauf bekannt war bzw. sogar im Kaufvertrag steht, haftet der Käufer natürlich nicht.