25.05.2015, 16:16
Ziemlich viel Lehrgeld würde ich sagen.... Ich habe gerade mal etwas gegoogelt. Zur Formulierung "gekauft wie gesehen" hab ich folgendes gefunden:
"Der Verkäufer kann mit dem Haftungsausschluss „gekauft wie gesehen“ grundsätzlich die Gewährleistung nur für solche Mängel ausschließen, die bei einer ordnungsgemäßen Besichtigung (zumutbare Untersuchung) der Kaufsache – ohne Zuziehung eines Sachverständigen – auffallen würden."
Die Frage ist jetzt, ob ich als Frau ohne besondere Fachkenntnis einen Kupplungsschaden hätte bemerken können. Wenn es zum Streit kommt werde ich einen Anwalt einschalten und hoffen, dass sich das Blatt zum Guten wendet. Hab mich so über meinen Mini gefreut.....
"Der Verkäufer kann mit dem Haftungsausschluss „gekauft wie gesehen“ grundsätzlich die Gewährleistung nur für solche Mängel ausschließen, die bei einer ordnungsgemäßen Besichtigung (zumutbare Untersuchung) der Kaufsache – ohne Zuziehung eines Sachverständigen – auffallen würden."
Die Frage ist jetzt, ob ich als Frau ohne besondere Fachkenntnis einen Kupplungsschaden hätte bemerken können. Wenn es zum Streit kommt werde ich einen Anwalt einschalten und hoffen, dass sich das Blatt zum Guten wendet. Hab mich so über meinen Mini gefreut.....
