25.05.2015, 16:18
Magscrabs schrieb:Hallo privat haftet niemand!
Das stimmt nicht. Als Privater kann man das aber vertraglich ausschließen und das hat er anscheinend nicht. Habe erst jetzt gelesen, dass der Kauf von privat war.
Wenn der Verkäufer den Mangel bei Vertragsschluss aber kannte und ihn dem Käufer nicht mitteilt, könnte ein arglistiges Verschweigen (§ 444 BGB). Das würde dann sogar einen Gewährleistungsausschluss unwirksam machen.
Zudem sollte man immer schauen, ob der Privatmann in Wirklichkeit ein Händler ist, um vorgenannte Haftung zu umgehen. Im geschäftlichen Verkehr handelt auch, wer im gewissen Umfang Privateigentum verkauft, der über das hinausgeht, was sonst üblich ist.