25.05.2015, 17:03
Arglistige Täuschung muss man aber erst mal nachweisen ist im Regelfall nicht so einfach.
In diesem Fall kann der Verkäufer sich immer darauf zurück ziehen das er ebenfalls von nichts wusste. Nachweisen wird man ihm das gegenteil nicht können.
In diesem Fall kann der Verkäufer sich immer darauf zurück ziehen das er ebenfalls von nichts wusste. Nachweisen wird man ihm das gegenteil nicht können.