28.05.2015, 21:16
finde ich. Die Hälfte der Kosten zu tragen finde ich o.k. vom Verkäufer, bei der geschilderten Sachlage wäre es wohl sehr schwer bis ausgeschlossen eine Kostenbeteiligung zu erzwingen.
Also, ärgern, abhaken und an der neuen Kupplung freuen. (Ich weiß schon warum ich nur Automatik fahre...)
Vor vielen Jahren habe ich übrigens einem Freund einen Mercedes verkauft bei dem nach 350km die Kupplung im Ars** war. Ich hatte bis zum Verkauf wirklich nichts bemerkt!

Ingo
Also, ärgern, abhaken und an der neuen Kupplung freuen. (Ich weiß schon warum ich nur Automatik fahre...)
Vor vielen Jahren habe ich übrigens einem Freund einen Mercedes verkauft bei dem nach 350km die Kupplung im Ars** war. Ich hatte bis zum Verkauf wirklich nichts bemerkt!

Ingo