01.06.2015, 17:38
Totolino schrieb:Bei der Probefahrt wird bemerkt, das irgendetwas nicht stimmen könnte, aber das wird ignoriert.
Wie ja schon angemerkt wurde gehst du da zu viel von deinem Erfahrungswissen aus. Nicht alle sind so technikaffin wie du. Hinzu kommt ja auch, dass die Probefahrt mehr als kurz war.
Totolino schrieb:Nachdem klar ist, was kaputt ist & was der Spass im schlimmsten Falle kosten könnte, also incl. des Wechsels des Zweimassenschwungrades, wird seitens des Verkäufers angeboten, das Fahrzeug zurück zu nehmen, doch das möchte Resi auch nicht.Wie Resi darstellt hat es sich hier wohl eher nicht um ein gut gemeintes Angebot gehandelt. Aber auch ich hätte das Fahrzeug sofort zurück gehen lassen.
Totolino schrieb:....wobei der Verkäufer, offensichtlich von sich aus, angeboten hat, die Hälfte der Reparaturkosten zu übernehmen.Das war wohl eher nicht so. Und wenn es ein Mangel war, die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen war und der Käufer den Mangel ggf. sogar kannte wäre nur die Gesamtübernahme wohl eher gerechtfertigt gewesen inkl. der Kosten für den Ersatzwagen.
Totolino schrieb:Ich muß sagen, ich persönlich finde das sehr anständig von ihm, denn ich bin mir sicher, wenn er Leck mich am AXXXX sagen würde, käme er damit durch.
Nach der hier von Resi darstellten Sachlage, eher nicht.
Totolino schrieb:Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass eine Kupplung ohne großartig bemerkbarer Vorankündigungen gefühlt von "jetzt auf gleich" die Segel streichen kann. Von daher mußte der Verkäufer, für mich jedenfalls, nicht zwangsläufig davon etwas wissen.Ob der Käufer den Schaden kannte oder nicht ist nur dann von Belang, wenn er die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hat. Und dann ist die Frage, ob er den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen hat. Das war doch aber hier auch nicht der Fall oder? Also geht es nur um die Frage, war der Schaden zum Zeitpunkt der erst vor 2 Tage vorgenommenen Anschaffung da und war dieser für Resi offenkundig zu erkennen.
Totolino schrieb:Man hätte vielleichtHätte, hätte Fahrradkette.die Warnsignale bei der Probefahrt nicht ignorieren bzw. im Nachhinein der Wagen einfach zurück bringen sollen. Das das aus irgendwelchen Gründen angeblich nicht ging, ist für mich indiskutabel, denn es wäre gegangen. Irgendwie sicher & dabei entstandene Kosten würde ich zumindest unter Lehrgeld verbuchen.
Totolino schrieb:Der äußerst sinnvolle Hinweis, im Rahmen der Probefahrt mal zur DEKRA o.ä. zu fahren, kam ja bereits & sehe ich genau so. Erst Recht, wenn ich selber über keinerlei Sachverstand verfüge.
Der Hinweis kam für Resi wohl zu spät.
Totolino schrieb:Stattdessen lese ich hier immer wieder was von Anwalt.
Es ist sicherlich besser, man kann sich schnell und einfach einigen. Aber statt Mails ohne Ende oder zwei oder drei erfolglosen Telefonaten sollte man den Anwalt hinzuziehen. So funktioniert das nun mal und erspart sogar oft viel Ärger.
So jetzt aber
Amen.