02.07.2015, 21:04
da würde mich mal die rechtliche grundlage interessieren
zumindest muß dem händler 3x die gelegenheit gegeben werden, nachzubessern.
hast du im kaufvertrag was schriftliches wg. den mängeln?
zumindest muß dem händler 3x die gelegenheit gegeben werden, nachzubessern.
hast du im kaufvertrag was schriftliches wg. den mängeln?
gruß vom scheffi