17.07.2015, 11:33
cercetas schrieb:... Als ich daraufhin Frage, ob er denn im Kundenauftrag verkaufe, verneinte er und meinte "Der Wagen wird über meinen Namen verkauft"
Über zus. Gebrauchtwagengarantien etc, wird er mit mir dann vor Ort sprechen.
Ist mein mangelndes Vertrauen gerechtfertigt, oder sollte in diesem Fall alles passen, wenn er den Wagen dann sowieso über seinen Namen verkauft?
Danke für die Antworten vorab.
Du musst den Mini von einem Gewerbetreibenden kaufen (der ihn nicht mit seinem Namen privat verkauft, der Verkäufer muss also ein Gewerbebetrieb sein!). Dann steht Dir gesetzlich eine 2-jährige Gewährleistung zu, die auf 1 Jahr reduziert werden darf. Bei Kauf von einer Privatperson darf die Gewährleistung komplett ausgeschlossen werden (keine arglistige Täuschung o. ä. vorausgesetzt).
Garantien sind meist überflüssig, teuer und schließen häufig gerade die Bauteile aus, die anfällig sind und kaputt gehen. Bei Garantieverträgen kommt es auf das "Kleingedruckte" an.