17.07.2015, 11:52
cercetas schrieb:0. ... eine min. 1 jährige Gebrauchtwagengarantie ...
1. Händler muss über sein Gewerbe verkaufen
2. Zusätzliche Gebrauchtwagengarantien sind meist überflüssig
3. Habe irgendwo gelesen, der Händler soll mir schriftlich geben, bei einer BMW Werkstatt in meiner Umgebung die Wartungen, Reparaturen etc. durchzuführen. Trifft das zu?
4. ... noch irgendwelche nennenswerten Punkte, die auf jeden Fall beachtet werden müssten?
zu 0) keine "1 jährige Gebrauchtwagengarantie" sondern eine 1 jährige Gewährleistung! (ist gesetzlich und muss nicht extra vereinbart werden)
zu 1) als Verkäufer muss sein Gewerbe (eine Firma) stehen
zu 3) da hast Du m. E. kein Recht drauf, dürfte eine Frage der Absprache sein, wenn er zustimmt