17.07.2015, 12:00
chevini schrieb:zu 0) keine "1 jährige Gebrauchtwagengarantie" sondern eine 1 jährige Gewährleistung! (ist gesetzlich und muss nicht extra vereinbart werden)
zu 1) als Verkäufer muss sein Gewerbe (eine Firma) stehen
zu 3) da hast Du m. E. kein Recht drauf, dürfte eine Frage der Absprache sein, wenn er zustimmt
Danke dir!
Macht die Sache nun um einiges klarer.
Hättest du noch sonstige Tipps, die ich beim Kaufvertrag beachten sollte?
Bzw. gibts irgendwo eine gute Zusammenfassung in Thema "Kaufvertrag Gebrauchtwagenkauf" ?
Habe mir die ADAC Checkliste und einige andere Beiträge durchgelesen, dort wird aber eher auf die generelle Kontrolle und den Zustand des Wagens eingegangen.
Nichts konkretes zum Vertrag an sich, solche Tipps würden auf jeden Fall helfen.
Danke nochmals

Gruß,