18.07.2015, 17:20
geisi schrieb:Wichtig ist weniger die Garantie als disponibles Vertragsverhältnis mit einem Dritten sondern die gesetzlich Gewährleistung. Formulierungen wie "verkaufe es für einen Freund" haben meist den Hintergrund die Sachmängelhaftung bei privaten Verkäufen auszuschließen. Darauf solltest du im Kaufvertrag achten bzw. wer genau der Vertragspartner ist. Gewerbliche Verkäufer können die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen.
Muss diese Gewährleistung im Kaufvertrag genannt werden?
Der Händler heißt FAP GmbH in Stuttgart, denke also, dass das Unternehmen eingetragen ist.
War heute in Stuttgart und habe mir den MINI angesehen, echt TOP

Das Fahrzeug war bei seinem "Kumpel" im Leasing für 2 Jahre und wurde danach abgegeben, da er sich einen F56 stattdessen geholt hat. (laut Händler)
Dekra Gutachten kann ich mir glaube ich sparen, da die letzte Wartung bei einem BMW Vertragshändler mitte April erfolgt ist. (vor 5k KM)
EDIT: Habe den Kaufvertrag gerade vor mir liegen, der Händler hat seinen Firmenstempel am Kopf der Kaufvertrages gesetzt, sollte also passen hoffe ich.
Fahrzeugbriefnr stimmt mit der, im Kaufvertrag überein. Bei der Fahrgestellnr. scheint ein Zahlendreher drin zu sein, werde den Händler am Montag darauf ansprechen. Sonderausstattung wurde ebenfalls in dem zugehörigen Feld leer gelassen, ist das schlimm? Soll das ebenfalls nachgebessert werden?