18.07.2015, 19:03
cercetas schrieb:Muss diese Gewährleistung im Kaufvertrag genannt werden?
Nein ... und wenn nirgends steht, dass die Gewährleistung auf 1 Jahr reduziert wird, hast Du die gesetzlich vorgesehenen 2 Jahre.
cercetas schrieb:... Habe den Kaufvertrag gerade vor mir liegen, der Händler hat seinen Firmenstempel am Kopf der Kaufvertrages gesetzt, sollte also passen hoffe ich. ...
Das reicht (eventuell) nicht! Die Firmenangabe muss dort sein, wo "Verkäufer" steht und Deine persönlichen Angaben unter "Käufer".
cercetas schrieb:... Bei der Fahrgestellnr. scheint ein Zahlendreher drin zu sein, werde den Händler am Montag darauf ansprechen.
Die Fahrgestellnr. muss korrekt sein!
cercetas schrieb:Sonderausstattung wurde ebenfalls in dem zugehörigen Feld leer gelassen, ist das schlimm? Soll das ebenfalls nachgebessert werden?
Ja. Die Sonderausstattung sollte detailliert aufgeführt werden. Ansonsten hast Du eventuell bei Abholung (wenn Du ihn kaufst) nur noch die Hälfte im/am Auto!