20.07.2015, 00:02
geisi schrieb:Aber wir sind nun mal im Deutschen Vertragsrecht und hier gilt ggf der
http://dejure.org/gesetze/BGB/126.html
wenn denn die Schriftform erforderlich ist. Beim Autokauf ist dies zwar auch mündlich möglich. Wenn man aber die Schriftform wählt dann mit Unterschrift. Der Stempel ist nur zur besseren Identifizierung des Verkäüfers.
Und BTW ich kann mir auch einen tollen Stempel anfertigen lassen. Fragt sich was sicherer ist.
Ich frage mich nun langsam, ob der standardmäßige Inhalt eines Kaufvertrages in Bezug auf die Vertragsparteien so schwer zu verstehen ist oder ob nur Du ihn nicht verstehst?

Hier noch einmal ...
Selbstverständlich gehören Unterschriften auf einen Kaufvertrag und zwar von beiden Vertragspartnern, dem Verkäufer wie auch dem Käufer!
Die Unterschriften allein nützen aber nichts, denn wie soll aus einer Unterschrift eine eindeutige Identifizierung möglich sein, insbesondere, wenn sie z. B. unlesbar ist oder da "Schmidt/Müller/Schulze" steht? Dann viel Spaß beim späteren Auffinden des Verkäufers (oder der Firma), wenn dieser beispielsweise zwischenzeitlich verzogen ist!
Aus diesem Grund gehören vollständige Namen und Adressen vom Verkäufer (hier von der Firma) und vom Käufer in einen Kaufvertrag, egal ob per Stempel oder sonst wie deutlich lesbar eingetragen. Im hiesigen Fall ist das auch deshalb von entscheidender Bedeutung, weil es um die Einordnung privat oder gewerblich in Bezug auf die Gewährleistung geht!
... und von meiner Seite nun auch zum letzten Mal !!!
