20.07.2015, 07:12
Hier mische ich mich auch gerne mal ein...
Also, es gibt Unterschiede von Kaufvertrag zu verbindlicher Bestellung, wobei beide rechtlich bindend sind. Bestellungen sind aber eher bei Neufahrzeugen üblich und müssen je nach Vertragstext vom Verkäufer nochmals schriftlich bestätigt, bzw. angenommen werden.
So wie es auf dem Bild aussieht, ist das einfach eine Bestellung und kein Kaufvertrag, was aber nicht zu einem Stirnrunzeln führen muss!
Auch, dass da oben nur ein Stempel ist, würde mich nicht beunruhigen, denn der nachfolgende Text beschreibt ja den Verkäufer. Und da es sich dabei um einen gewerblichen Anbieter handelt ist die Gewährleistung gegeben und das wie schon richtig geschrieben, mind. 12 Monate, wenns nicht erwähnt wird, sogar 24.
Und wenn hier schon das Vertragsrecht aufgedröselt wird, gilt die Gewährleistung natürlich nur für nicht bekannte Mängel, die aber bei der Übergabe schon vorhanden waren. Da greift dann auch die Beweislastumkehr nach 6 Monaten, heißt in den ersten 6 Monaten muss dir der Verkäufer beweisen, dass der Mangel noch nicht vorhanden war, nach 6 Monaten ist das dann deine Aufgabe, also zu beweisen, dass er schon da war.
Aber zurück zum eigentlichen, wenn in der Bestellung schon drin steht, dass der Verkäufer die Bestellung auch direkt annimmt, muss sie nicht extra bestätigt werden, ansonsten schon !
Also, es gibt Unterschiede von Kaufvertrag zu verbindlicher Bestellung, wobei beide rechtlich bindend sind. Bestellungen sind aber eher bei Neufahrzeugen üblich und müssen je nach Vertragstext vom Verkäufer nochmals schriftlich bestätigt, bzw. angenommen werden.
So wie es auf dem Bild aussieht, ist das einfach eine Bestellung und kein Kaufvertrag, was aber nicht zu einem Stirnrunzeln führen muss!
Auch, dass da oben nur ein Stempel ist, würde mich nicht beunruhigen, denn der nachfolgende Text beschreibt ja den Verkäufer. Und da es sich dabei um einen gewerblichen Anbieter handelt ist die Gewährleistung gegeben und das wie schon richtig geschrieben, mind. 12 Monate, wenns nicht erwähnt wird, sogar 24.
Und wenn hier schon das Vertragsrecht aufgedröselt wird, gilt die Gewährleistung natürlich nur für nicht bekannte Mängel, die aber bei der Übergabe schon vorhanden waren. Da greift dann auch die Beweislastumkehr nach 6 Monaten, heißt in den ersten 6 Monaten muss dir der Verkäufer beweisen, dass der Mangel noch nicht vorhanden war, nach 6 Monaten ist das dann deine Aufgabe, also zu beweisen, dass er schon da war.
Aber zurück zum eigentlichen, wenn in der Bestellung schon drin steht, dass der Verkäufer die Bestellung auch direkt annimmt, muss sie nicht extra bestätigt werden, ansonsten schon !