20.07.2015, 07:41
Nachtrag:
Wen man die üblichen Suchoptionen bemüht, findet man die Firma von dem Stempel recht fix.
Bei denen würde ich mir persönlich keine großen Sorgen machen, denn auch wenn es nicht das Allheilmittel ist, ist der Händler Mitglied im BVf K, was schon mal zumindest nicht schlecht ist. Und da man dort als Händler durchaus Infos zur richtigen Vertragsgestaltung bekommt, kann man als Kunde eigentlich davon ausgehen, der weiß schon was er tut.
Also unterm Strich sehe ich bisher nix für Bauchschmerzen bei dem Kauf....zumindest was rechtliches und den Vertrag angeht.
Und ich nehme mal an, dass es der in Pepper White von deren Webseite ist ?! Dann einfach die Anzeige mit ausdrucken, denn grundsätzlich gilt so ein Verkaufsinserat als dem Kaufvertrag zuwachsend, heisst also wenn dort Sachen aufgeführt sind, die im Kaufvertrag weder erwähnt noch ausgeschlossen werden, kann man dann rechtlich auf der guten Seite stehen, wenn man sie doch haben will.
Wenn der Händler also irrtümlicherweise als Beispiel eine Klima mit angibt, die aber nicht drin ist, das aber nicht explizit im Kaufvertrag nochmal erwähnt wird, dass dem nicht so ist, kann man auf rechtlichem Wege durchaus (je nach Richter) das Glück haben, dass der Händler dann nachbessern muss ,-)
Klima ist n hartes Beispiel, aber grundsätzlich ist dem halt so und ich wollte damit nur sagen, dass man die Anzeige immer aufheben sollte und es kein Beinbruch ist, wenn nicht jedes Teil extra im Kaufvertrag nochmals erwähnt wird.
Wen man die üblichen Suchoptionen bemüht, findet man die Firma von dem Stempel recht fix.
Bei denen würde ich mir persönlich keine großen Sorgen machen, denn auch wenn es nicht das Allheilmittel ist, ist der Händler Mitglied im BVf K, was schon mal zumindest nicht schlecht ist. Und da man dort als Händler durchaus Infos zur richtigen Vertragsgestaltung bekommt, kann man als Kunde eigentlich davon ausgehen, der weiß schon was er tut.
Also unterm Strich sehe ich bisher nix für Bauchschmerzen bei dem Kauf....zumindest was rechtliches und den Vertrag angeht.
Und ich nehme mal an, dass es der in Pepper White von deren Webseite ist ?! Dann einfach die Anzeige mit ausdrucken, denn grundsätzlich gilt so ein Verkaufsinserat als dem Kaufvertrag zuwachsend, heisst also wenn dort Sachen aufgeführt sind, die im Kaufvertrag weder erwähnt noch ausgeschlossen werden, kann man dann rechtlich auf der guten Seite stehen, wenn man sie doch haben will.
Wenn der Händler also irrtümlicherweise als Beispiel eine Klima mit angibt, die aber nicht drin ist, das aber nicht explizit im Kaufvertrag nochmal erwähnt wird, dass dem nicht so ist, kann man auf rechtlichem Wege durchaus (je nach Richter) das Glück haben, dass der Händler dann nachbessern muss ,-)
Klima ist n hartes Beispiel, aber grundsätzlich ist dem halt so und ich wollte damit nur sagen, dass man die Anzeige immer aufheben sollte und es kein Beinbruch ist, wenn nicht jedes Teil extra im Kaufvertrag nochmals erwähnt wird.