25.07.2015, 14:11
Kostenübernahme durch die Autoversicherung
Damit die Teilkasko für die Unfallfolgen aufkommt, muss zum einen der Wildschaden glaubhaft nachgewiesen werden. Zum anderen darf der Wildunfall nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Fahrzeugführers zurückzuführen sein.
Reparaturkosten
Grundsätzlich trägt die Teilkaskoversicherung die vollständigen Reparaturkosten, die anfallen, um die Schäden eines Wildunfalles am eigenen Fahrzeug zu beheben. Als Obergrenze ist hier jedoch der aktuelle Fahrzeugwert maßgeblich.
Damit die Teilkasko für die Unfallfolgen aufkommt, muss zum einen der Wildschaden glaubhaft nachgewiesen werden. Zum anderen darf der Wildunfall nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Fahrzeugführers zurückzuführen sein.
Reparaturkosten
Grundsätzlich trägt die Teilkaskoversicherung die vollständigen Reparaturkosten, die anfallen, um die Schäden eines Wildunfalles am eigenen Fahrzeug zu beheben. Als Obergrenze ist hier jedoch der aktuelle Fahrzeugwert maßgeblich.
![[Bild: sigpic28886.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic28886.gif)