25.09.2015, 17:51
Hi, ich habe diese Prozedur ja schon hinter mir. Meinem TÜV Prüfer habe ich folgende Unterlagen gegeben:
Ausdruck aus dem ETK, dass die Standart-Sitze UND die Seitenairbags in den Sitzen immer gleich sind, egal ob R55 / 56 / 57 / 58 /59.
So kann man dann argumentieren, daß die JCW Sitze wenn sie im R56 erlaubt sind, auch im R55 funktionieren müssen.
Dann habe ich noch von BMW die Produktinfo der Sitze mit den entsprechenden Teilenummern beigelegt, damit der Prüfer diese in den Brief eintragen kann.
Das ganze war natürlich eine Einzelabnahme, sprich einfach mal vernünftig vorher mit einem TÜV-Menschen, dann sollte das klappen.
(Wobei ich nicht weiss ob deine "Mischbestückung" eintragbar ist)
Gruß Danger
Ausdruck aus dem ETK, dass die Standart-Sitze UND die Seitenairbags in den Sitzen immer gleich sind, egal ob R55 / 56 / 57 / 58 /59.
So kann man dann argumentieren, daß die JCW Sitze wenn sie im R56 erlaubt sind, auch im R55 funktionieren müssen.
Dann habe ich noch von BMW die Produktinfo der Sitze mit den entsprechenden Teilenummern beigelegt, damit der Prüfer diese in den Brief eintragen kann.
Das ganze war natürlich eine Einzelabnahme, sprich einfach mal vernünftig vorher mit einem TÜV-Menschen, dann sollte das klappen.

Gruß Danger