12.10.2015, 00:08
bilotira schrieb:... Man erläuterte mir das mit der Werks-Vorschrift, dass bei Rädern ohne die Notlaufeigenschaft diese Dinge mitgeführt werden müssen. ...
Mag sein, dass ein Hersteller eine solche Auflage hat, für den Autofahrer gibt es aber kein Gesetz (StVZO o. ä.), das dies vorschreibt. Ich fahre seit Jahren ohne, ist unnötiges Gewicht!
