18.11.2015, 08:59
Hallo zusammen,
also, Diffusor ist für den GP2 in der ECE homologiert, für den JCW nicht. So die Aussage von BMW.
Daher ist dieser nur legal per Einzelabnahme zu fahren. Natürlich steht ausser Frage, dass es immer noch jemanden geben muss, der den Diffusor wirklich beanstandet.
Es gibt hier im Forum viele die das auch abgenommen bekommen haben.
Zur Not würde ich auch mit Ausdrucken aus dem BMW-Teile-Katalog zum TÜV fahren. Aber da kommt es dann drauf an, an wen man gerät.
In Rücksprache mit meiner sehr guten freien Werkstatt, würden die die Eintragung versuchen. Sie meinten aber, es wäre enorm hilfreich, wenn man Unterlagen einer bereits erfolgten Eintragung bei einem anderen Fahrzeug vorweisen könnte.
Was ich also bräuchte, wäre eine Kopie vom Fahrzeugschein mit erfolgter Eintragung oder vom TÜV-Gutachten/Einzelabnahme.
Ausbauen würde ich ihn ungern, da mir der lackierte Original-Spoiler fehlt und das Ding nun mal wirklich Weltklasse aussieht.
Also, wenn mir jemand helfen könnte wäre das echt super.
Grüße
also, Diffusor ist für den GP2 in der ECE homologiert, für den JCW nicht. So die Aussage von BMW.
Daher ist dieser nur legal per Einzelabnahme zu fahren. Natürlich steht ausser Frage, dass es immer noch jemanden geben muss, der den Diffusor wirklich beanstandet.
Es gibt hier im Forum viele die das auch abgenommen bekommen haben.
Zur Not würde ich auch mit Ausdrucken aus dem BMW-Teile-Katalog zum TÜV fahren. Aber da kommt es dann drauf an, an wen man gerät.
In Rücksprache mit meiner sehr guten freien Werkstatt, würden die die Eintragung versuchen. Sie meinten aber, es wäre enorm hilfreich, wenn man Unterlagen einer bereits erfolgten Eintragung bei einem anderen Fahrzeug vorweisen könnte.
Was ich also bräuchte, wäre eine Kopie vom Fahrzeugschein mit erfolgter Eintragung oder vom TÜV-Gutachten/Einzelabnahme.
Ausbauen würde ich ihn ungern, da mir der lackierte Original-Spoiler fehlt und das Ding nun mal wirklich Weltklasse aussieht.
Also, wenn mir jemand helfen könnte wäre das echt super.
Grüße