26.11.2015, 11:42
Dolgovad schrieb:Das einzige problem ist das wen sie dich aufhalten I-Phone messung hin oder her, die Herren von der Polizei immer irgend einen grund finden werden dich zur Überprüfung zu schicken, wenn sie wollen.
Können sie auch gerne machen - wenns nix finden gibt's auch nix zu beanstanden. Nur die Kennzeichenabnahme an Ort und Stelle + Abschleppen lassen des KFZ ist dann doch etwas sehr überzogen.
Gegen eine Vorladung zur Überprüfung spricht ja nix, kann dir z.B. bei uns in Österreich gerade mit einem älteren Auto jederzeit passieren. Da hast plötzlich einen Brief in der Post, dass das Auto jetzt auf der Landesprüfstelle vorzustellen ist - dazu braucht es nicht einmal einen begründeten Verdacht, das könnens quasi nach dem Zufallsprinzip anordnen...nennt sich §56 Besondere Überprüfung und kann - abgesehen von einer Anordnung aufgrund einer Anzeige auch jedes Auto das älter als 12 Jahre ist treffen - und da wird besonders genau geschaut, denn wenns nix finden hat man als Autofahrer auch nix zu zahlen - finden sie aber auch nur einen schweren Mangel, dann darf man die Begutachtung selber zahlen...gnädigerweise hat man aber die Möglichkeit, diese Begutachtung - sofern sichs zeitlich grad ausgeht - als §57a Untersuchung "Pickerl" anrechnen zu lassen - hat aber dann die Kosten die auf die §57a Untersuchung entfallen zu entrichten.
LG;
Manuel
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