18.02.2016, 18:57
saschkoppi schrieb:Hier muss man zwischen Garantie und gesetzlicher Gewährleistungspflicht unterscheiden.
Garantie kann dir der Händler geben, muss er aber nicht. Meistens kostet diese auch extra und ist auf bestimmte Baugruppen beschränkt.
Die Gewährleistung (1 Jahr) ist gegenüber privaten Käufern immer Pflicht. Jedoch kehrt sich die Beweislast nach einem halben Jahr um. Das heißt, der Käufer muss dem Verkäufer beweisen, dass der reklamierte Mangel schon vor dem Kauf am Fahrzeug war.
Touché - Da hast Du natürlich vollkommen Recht. Bin ganz baff, dass mir das passiert ist. Sonst bin ich nämlich der, der andere wegen Gewährleistung und Garantie korrigiert.