19.02.2016, 13:45
saschkoppi schrieb:Hier muss man zwischen Garantie und gesetzlicher Gewährleistungspflicht unterscheiden.
Garantie kann dir der Händler geben, muss er aber nicht. Meistens kostet diese auch extra und ist auf bestimmte Baugruppen beschränkt.
Die Gewährleistung (1 Jahr) ist gegenüber privaten Käufern immer Pflicht. Jedoch kehrt sich die Beweislast nach einem halben Jahr um. Das heißt, der Käufer muss dem Verkäufer beweisen, dass der reklamierte Mangel schon vor dem Kauf am Fahrzeug vorhanden war.
Der Händler ist glaube ich ein "freier Händler" also es ist kein Autohaus, sondern nur so n kleines Häuschen mit Autos davor. Ist aber in mobile.de als Händler gekennzeichnet "Autoplatz am Zollverein". Ist die Gewährleistung von einem Jahr trotzdem Pflicht???