19.02.2016, 17:32
Die Gewährleistung betrifft nur Defekte - keine Verschleißteile o.ä.. Nehmen wir den Fensterheber. Wenn also der Motor vom Fensterheber kaputt geht, wird der ersetzt.
Wichtig ist noch zu wissen, dass nach 6 Monaten die Beweislast umgekehrt wird.
Das heisst: Geht der Fensterheber nach 5 Monaten und 29 Tagen kaputt, repariert der Händler kostenlos. Oder er müsste beweisen, dass Du den Schaden selbst verursacht hast.
Geht der Fensterheber nach 6 Monaten und 1 Tag kaputt, müsste der Händler den Fensterheber auch kostenlos reparieren, allerdings müsstest Du beweisen, dass der zu Grunde liegende Fehler schon beim Kauf vorhanden war und nicht Dein Verschulden. Das kann recht schwierig sein.
Was Kupplung, Bremsen etc. angeht, gibt es keinerlei Sicherheit.
Bleiben noch die arglistig verschwiegenen Mängel. Ein versteckter Unfallschaden, Kilometerstand frisiert ... solche Dinge. 30 Jahre haftet der, der dafür verantwortlich ist. Im Extremfall kann der Kauf auch noch nach Jahren rückabgewickelt werden.
Wichtig ist noch zu wissen, dass nach 6 Monaten die Beweislast umgekehrt wird.
Das heisst: Geht der Fensterheber nach 5 Monaten und 29 Tagen kaputt, repariert der Händler kostenlos. Oder er müsste beweisen, dass Du den Schaden selbst verursacht hast.
Geht der Fensterheber nach 6 Monaten und 1 Tag kaputt, müsste der Händler den Fensterheber auch kostenlos reparieren, allerdings müsstest Du beweisen, dass der zu Grunde liegende Fehler schon beim Kauf vorhanden war und nicht Dein Verschulden. Das kann recht schwierig sein.
Was Kupplung, Bremsen etc. angeht, gibt es keinerlei Sicherheit.
Bleiben noch die arglistig verschwiegenen Mängel. Ein versteckter Unfallschaden, Kilometerstand frisiert ... solche Dinge. 30 Jahre haftet der, der dafür verantwortlich ist. Im Extremfall kann der Kauf auch noch nach Jahren rückabgewickelt werden.