28.03.2016, 16:37
Hinter der Frage steckt, wie bei Fahrzeugen mit umgebauter DP im Garantiefall umgegangen wird und ob eine DP (selbst wenn zB nur Zeitweise vom Vorbesitzer verbaut) Spuren in der Elektronik hinterlässt, die noch Monate oder Jahre später dem Händler eine Angriffsfläche für die Reparaturkosten geben.
Wir reden hier natürlich von fiktiven Schäden am Antriebsstrang - das ein Fensterheber von all dem nicht betroffen ist, ist mir klar
Wir reden hier natürlich von fiktiven Schäden am Antriebsstrang - das ein Fensterheber von all dem nicht betroffen ist, ist mir klar
