20.06.2018, 12:45
... nur so am Rande: es heißt EU-DSGVO, ob es sich bei Offenlegung der Fzg. Daten um einen Verstoß hinsichtlich DSGVO handelt ist fraglich, aber in den Papieren stehen aber die personenbezogenen Daten des Halters. Ob Dir dann ein Verstoß vorgeworfen werden kann, kommt darauf an, unter welchen Umständen und wie Du die Daten der anderen erhalten hast.
Wenn Du diesem vorgeschobenen Argument vom Kundenservice begegnen willst, sollte in der Einwilligung ganz klar drinstehen, welche Daten Bestandteil der Einwilligung sind und zu welchem Zweck Du die verwenden willst und dass Du nach Ende der Aktion nur bestimmte Zeit aufbewahrst und dann vernichtest.
Dann weiterhin viel Glück bei der Kontaktaufnahme
Wenn Du diesem vorgeschobenen Argument vom Kundenservice begegnen willst, sollte in der Einwilligung ganz klar drinstehen, welche Daten Bestandteil der Einwilligung sind und zu welchem Zweck Du die verwenden willst und dass Du nach Ende der Aktion nur bestimmte Zeit aufbewahrst und dann vernichtest.
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