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#14

Savoie schrieb:Kurz und schmerzlos!!!
DU bist nicht schuld und du bist im Recht!!
Was die Versicherung des Unfallverschulders möchte, interessiert nicht sehr.
JA, eine Gegenüberstellung ist rechtens.
Vorab fährst du zum freundlichen.
Du sagst was los ist und das der freundliche sein telefon nehmen soll, und den Haftpflich gutachter den sie im Regelfall immer rufen und der in erster Linie für den Kd. (Dich) arbeitet, selbstverständlich jedoch auch dem freundlichen gegenüber korrekt handeln tut, weil er gerne zum freundlichen erscheint und Geld verdient.
DU unterschreibst die Abtrittserklärung und, das der Wagen zur Schadensfeststellung (wenn nötig) zerlegt wird, der Gutachter dann auch die Dinge sehen kann, die sonst durch anbauteile nicht zu sehen sind, den Schadcen aufnimmt und das wichtigste...
er macht eine Beweismittel Sicherung. Er dokumentiert, Fotografiert und stellt dann den Schaden fest. Das was benötigt wird, wie teuer alles ist usw.
DU zahlst keinen Cent.
Rechtsanwalt!!! Der kümmert sich um ALLE Ansprüche die Dir kpl. zustehen und rechtlich abgesichert sind.
Ich hab damit jeden Tag zu tun.
Die Versicherung probiertz Dich grade, schnell und unkompliziert abzufrühstücken!!!
Du hast ja den Unfallbericht, wie du an 2. Stelle stehst??
Nur um eins in ALLER Deutlichkeit zu sagen!!!
Die Gegnerische Versicherung, die für ALLE kosten aufkommt, haben Dir gegenüber KEINE Auflagen zu machen, Du mußt NICHT in die Werkstatt fahren, die sie dir mit dem Hinweis, es sei den Ihr Koorperationspartner (was auch so ist) ist, hinfahren.
Sie haben dir aber auch garnichts vorzuschreiben!!!
Du bist der Entscheider.
Mach keinen Fahler in Eigenregie, dieses hier ist der Masterplan.
Achtung!!
Wenn der Anstoß bis zum Kat geht, den kpl. Unterbodenberei um die Auspuffanlage kontrollieren.
Selbst wenn der Kunststofftank eine Macke von der durchgedrückten Anlage hat, wird der Gutachter es in der Schadenskalkulation einrechnen.
Leiwagenkosten stehen dir zu...
Wenn der kat auseinaner geht, dann war dewr Aufpall und die Energie so hoch, das am nächsten Tag der Artzt wegen HWS-Stauchung (HalsWirbelSäule) besucht wurde. Viele waren mindestens eine Woche krank daheim.
Die kosten....
..... richtig! Die Vers. zahlt dir Schmerzensgeld.
Hätte von der Vers. der Kunde, also gemeint ist Dein Unfallgegner, besser aufgepasst, ware alles nicht passiert.
Genau aus diesem Grund gilt IMMER:
"Der Geschädigte muss immer so gestellt werden, das er keinen Nachteil hat. So, als sei nichts passiert".

Alles Gute...
...und meinerseits sehr gerne geholfen.
Lg




Ganz genau, so sehe ich das auch.
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Nachrichten in diesem Thema
Unfall - von desmoreiff - 15.05.2016, 21:30
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Unfall - von desmoreiff - 16.05.2016, 20:20
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