08.03.2005, 23:20
naja, soweit ich weiß, muß nur die Lauffläche abgedeckt sein. theoretisch kann also die Felge über die Radabdeckung rausstehen, solange die reine Lauffläche noch drunter bleibt ... auch wenn´s meiner Meinung nach meistens ziemlich bescheuert aussieht 
Tieferlegung kann eigentlich so tief sein wie sie will, solange die Freigängigkeit der Räder gewährleistet ist. Normalerweise stellen die Jungs vom TÜV das Auto auf Böcke und verschränken die Achsen. Wenn dann noch genug Platz ist, isses meistens i.O.
Die freigegebene Tieferlegung steht auch schonmal im Gutachten vom Fahrwerk, die tatsächliche Höhe wird dann im Fahrzeugbrief/-schein eingetragen und darf nicht unterschritten werden. Außerdem muss zwischen Fahrbahn und Karosserieunterkante (Frontschürze) ein Mindesmaß eingehalten werden, ebenso gibt´s ne Mindesthöhe für Scheinwerfer und Kennzeichen afaik.
Flo

Tieferlegung kann eigentlich so tief sein wie sie will, solange die Freigängigkeit der Räder gewährleistet ist. Normalerweise stellen die Jungs vom TÜV das Auto auf Böcke und verschränken die Achsen. Wenn dann noch genug Platz ist, isses meistens i.O.
Die freigegebene Tieferlegung steht auch schonmal im Gutachten vom Fahrwerk, die tatsächliche Höhe wird dann im Fahrzeugbrief/-schein eingetragen und darf nicht unterschritten werden. Außerdem muss zwischen Fahrbahn und Karosserieunterkante (Frontschürze) ein Mindesmaß eingehalten werden, ebenso gibt´s ne Mindesthöhe für Scheinwerfer und Kennzeichen afaik.
Flo