29.06.2017, 08:53
Totolino schrieb:Warum sollte das verboten sein?
Die lichttechnische Einrichtung an sich, bleibt völlig unverändert.
Auf die Antwort, bin ich gespannt.
Das ist recht einfach erklärt, aber mich wundert dass Du tatsächlich darauf gespannt bist...
Gesetze sind nicht auslegungsfähig wie man gerade Lust hat. Ein Bauteil wird geprüft wie es ist und erhält dann eine Zuassung mit e Prüfzeichen, sobald es verändert wird hat es die Zulassung verloren. Es interessiert nicht mal ob sich was an der Lichtausbeute ändert, was Du aber natürlich auch nicht einfach so behaupten kannst ohne es zu messen, solange es verändert wurde nicht wieder geprüft und dokumentiert worden ist.
Mir ist klar dass sich vielleicht keiner von TÜV oder Polizei dafür interessiert, aber dass heißt eben auch nix.
Mir fällt dazu die Veränderung einer Lichttechnischen Einrichtung (kurz Scheinwerfer) ein und weiterhin der Fußgängerschutz bei Unfall. Vermutlich noch die ABE des gesamten Fahrzeuges die erlischt, weiterhin die Versicherung. Abschließend ist das wahrscheinlich auch nicht alles...
Mit jedem Tag meines Lebens erhöht sich zwangsläufig die Zahl derer, die mich am Arsch lecken können!