19.09.2017, 21:56
Doch, dass ist ein Problem.
§33 StVZO
"Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden."
Habe ich kürzlich erst geahndet...
25€ wenn ich mich recht entsinne...
§33 StVZO
"Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden."
Habe ich kürzlich erst geahndet...
25€ wenn ich mich recht entsinne...