06.11.2017, 21:01
Sebi1509 schrieb:... und habe mich auf einen Kauf über meine Firma eingelassen bei dem der Händler eine Garantie ausgeschlossen hat. Um es direkt zu sagen ich hatte rechtlich keine Möglichkeit dagegen vor zu gehen. ...
Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Die Gewährleistung kann er - sofern du Privatkäufer bist - auf keinen Fall wirksam ausgeschlossen haben. Dir eine irgendwie geartete Garantie zu geben wäre er ohnehin nicht verpflichtet gewesen.
Im Übrigens: Hast Du die konkreten Fehlercodes mit Nummer?
Und wieso wurden nicht gleich alle Zündspulen und Kerzen getauscht bzw. wurden die testweise mal quergetauscht?